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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

timeCard AU vereinfacht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

So müssen Sie nicht auf die Rückmeldung Ihres Steuerberaters warten und können Ihr bereits bekanntes System der Zeiterfassung weiter nutzen. Auch die Arbeitsunfähigkeit Ihrer privat versicherten Mitarbeiter kann manuell verwaltet und im System hinterlegt werden.

Die Erweiterung timeCard AU kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden, z. B. bis zu welchem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Durch separate Datenbanken können Sie zudem eindeutige Abfrageregeln definieren und von Revisionssicherheit profitieren.

Für viele Unternehmen bringt der veränderte Umgang mit den bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Unsicherheit und erhebliche Veränderungen im Arbeitsablauf mit sich. Von der Ergänzung des Zeiterfassungssystems timeCard um die timeCard AU profitiert Ihr Unternehmen enorm.

Alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer können ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit Hilfe der timeCard AU automatisch abrufen lassen.

Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Arbeitnehmern ab Januar 2023 digital bei den Krankenkassen einholen. Optimiert werden Ihre Arbeitsabläufe durch die timeCard AU, die den automatisierten Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Krankmeldungen lassen sich mit der timeCard AU so mit wenigen Klicks einfach und sicher verwalten!

Um timeCard AU in Ihrem Unternehmen zu implementieren und einzurichten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden seit dem 01.01.2023 nicht mehr in Papierform durch den Arbeitnehmer eingereicht; Stattdessen muss der Arbeitgeber sie digital von den zentralen Servern der gesetzlichen Krankenversicherung abrufen.
  • Die Krankenkasse meldet folgende Daten an den Arbeitgeber:

    • Name des Mitarbeiters
    • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
    • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
    • Kennzeichnung als Erstmeldung oder Folgemeldung
    • Angaben zu einem möglichen Unfall bzw. Arbeitsunfall
  • Den "gelben Schein" oder die Krankmeldung in Papierform gibt es nur noch als persönlichen Nachweis für den Mitarbeiter.
  • Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber telefonisch oder per E-Mail mitteilt, dass er krank ist.
  • Warten Sie am besten ein paar Tage nach der Krankschreibung des Arztes, da die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglicherweise nicht sofort auf dem Server verfügbar ist.
  • Es kann einige Tage dauern, bis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Abruf im System erscheint.
  • Ein fehlgeschlagener Abruf derselben Person kann nach maximal zwei Wochen erneut beantragt werden.
  • Betroffen von dem Verfahren sind ausschließlich gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter.
  • Privatversicherte haben noch kein vergleichbares Verfahren.
  • Es gibt Ausnahmen, die nicht über eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemeldet werden:
    • Reha-Maßnahmen
    • Feststellung einer AU im Ausland
    • Privatärztliche Behandlungen eines gesetzlich Versicherten

 

Alle Facetten der eAU-Regelungen werden von der timeCard AU unterstützt. Bei Fragen zur optimalen Nutzung der timeCard AU nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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