Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Arbeitnehmern ab Januar 2023 digital bei den Krankenkassen einholen. Optimiert werden Ihre Arbeitsabläufe durch die timeCard AU, die den automatisierten Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Krankmeldungen lassen sich mit der timeCard AU so mit wenigen Klicks einfach und sicher verwalten!
Um timeCard AU in Ihrem Unternehmen zu implementieren und einzurichten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Für viele Unternehmen bringt der veränderte Umgang mit den bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Unsicherheit und erhebliche Veränderungen im Arbeitsablauf mit sich. Von der Ergänzung des Zeiterfassungssystems timeCardum die timeCard AU profitiert Ihr Unternehmen enorm.
Alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer können ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit Hilfe der timeCard AU automatisch abrufen lassen.
So müssen Sie nicht auf die Rückmeldung Ihres Steuerberaters warten und können Ihr bereits bekanntes System der Zeiterfassung weiter nutzen. Auch die Arbeitsunfähigkeit Ihrer privat versicherten Mitarbeiter kann manuell verwaltet und im System hinterlegt werden.
Die Erweiterung timeCard AU kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden, z. B. bis zu welchem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Durch separate Datenbanken können Sie zudem eindeutige Abfrageregeln definieren und von Revisionssicherheit profitieren.
Die Krankenkasse meldet folgende Daten an den Arbeitgeber:
Alle Facetten der neuen eAU-Regelungen werden von der timeCard AU unterstützt. Bei Fragen zur optimalen Nutzung der timeCard AU nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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