Skip to main content
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Oktober 2009)

1. Allgemeines

1.1. Für die von der Fa. LANOS Computer GmbH & Cie KG (nachfolgend LANOS) ausgeführten Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Auftragserteilung

2.1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.
2.2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
2.3. LANOS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen.
2.4. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Werkes gegenüber dem Kunden erklärt werden.
2.5. Gibt der Kunde die Bestellung auf elektronischem Wege auf, wird LANOS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.6. Im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben. Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftragscheins. Preisangaben im Auftragschein können auch durch Verweisung auf die bei LANOS ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
2.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von LANOS. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von LANOS zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.8. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von LANOS gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

3. Kostenvoranschlag /Vorarbeiten

3.1. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zu Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. LANOS ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
3.2. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.
3.3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls vergütungspflichtig.
3.4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
3.5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich LANOS Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung.

4. Widerrufs- und Rückgaberecht

4.1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung bei Fernabsatzverträgen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Fa. LANOS Computer GmbH & Cie KG, Görlitzer Straße 6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
4.2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4.3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4.4. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4.5. LANOS behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, netto in EURO ohne Umsatzsteuer ab LANOS-Auslieferungslager. Sämtliche Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden gesondert nach Aufwand vergütet. Die Stundensätze sowie Reise- und Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der LANOS.
5.2. LANOS ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen, wenn die Art des Vertrages dieses gestattet. LANOS ist insbesondere berechtigt, bei einem Auftrag, der sich aus der Lieferung von Waren und nicht unerheblichen Werkleistungen zusammensetzt, eine Bezahlung der Waren als Abschlag zu verlangen.
5.3. Ist der Kunde Verbraucher, kann er eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zu Ausübung einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt wenn die Gegenforderung von LANOS unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5. Alle Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Kunden versandt. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Lieferung LANOS verlässt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.6. Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die LANOS nicht zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.
5.7. Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von LANOS sind sofort ohne Abzug zahlbar.
5.8. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald LANOS frei über das Geld verfügen kann.
5.9. Im Falle des Verzuges ist LANOS vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, Zinsen und Spesen ich Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.

6. Termine

6.1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn LANOS sie ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
6.2. Kann ein zugesagter Termin von LANOS nicht eingehalten werden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder die auf außerhalb des Willens liegender unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. höherer Gewalt, Aus- und Einfuhrverboten, Streik oder Aussperrung beruhen, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
6.3. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag kann nur erfolgen, wenn ein von LANOS schriftlich bestätigter Termin oder gemäß 6.2 verschobener Liefer- bzw. Installationstermin um mehr als sechs weitere Wochen überschritten und eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist
6.4. Wird Hard- und/oder Software durch LANOS installiert, zeigt LANOS dem Kunden die Funktionsfähigkeit umgehend nach Installationsabschluss an. Dieser nimmt die Leistung dann unverzüglich ab. Auf Verlangen hat der Kunde die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

7.1. Rechte des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen in einem Jahr ab Auslieferung bzw. Abnahme. Bei Lieferung gebrauchter Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch LANOS, sofern LANOS grobes Verschulden vorzuwerfen ist, sowie im Falle von LANOS zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2. Die Gewährleistung richtet sich im übrigen ausschließlich nach folgenden Bedingungen:
a) Der Kunde muss Warensendungen unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden untersuchen und LANOS etwaige Schäden oder Verluste unverzüglich durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine vom Kunden unterzeichnete Schadens-/Verlustmeldung anzeigen. Im übrigen müssen LANOS Falschlieferungen, Mengenfehler und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nach Eintreffen nicht erkannt werden konnten, sind LANOS innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
  Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch LANOS bereitzuhalten.
  Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
b) Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen und Betriebsmitteln besteht keine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch dann nicht, wenn Schäden oder Störungen an der gelieferten Ware eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind sowie auf übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, vom Kunden und/oder Dritten fehlerhaft erstellte bzw. installierte Software, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Zubehörs, anormale Betriebsbedingungen oder Eingriffe des Kunden bzw. Dritter.
c) Gewährleistung wird ferner nicht übernommen für alle auf Verlangen des Kunden integrierten Drittprodukte (vom Kunden zur Verfügung gestellte oder im Auftrag des Kunden erworbene Produkte).
d) In einem Gewährleistungsfall ist LANOS verpflichtet, rechtzeitig gerügte Mängel nach Wahl des Kunden, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
e) Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Ersetzte Teile werden Eigentum von LANOS. Für Mängel der Nachbesserung oder der neu erbrachten Lieferung übernimmt LANOS eine zusätzliche Gewährleistung entsprechend den hier festgelegten Bedingungen für die Dauer von drei Monaten, mindestens jedoch bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung/Leistung. Im übrigen wird die Gewährleistungsfrist durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen. Eine Verlängerung der Gewährleistung erstreckt sich nur auf das reparierte oder ausgetauschte Teil.
f) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn LANOS hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von LANOS verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
  Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Schadenersatz, auch wegen anderer als an der Ware eingetretener Schäden, sind nach Maßgabe der Regelungen in Ziff.7.4 und 7.5 ausgeschlossen.
g) LANOS trägt jeweils die unmittelbar für die Nachbesserung oder für die Lieferung des Ersatzstückes sowie den Aus und Einbau anfallenden Kosten. Die übrigen Kosten trägt der Kunde. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde LANOS alle Aufwendungen, die LANOS durch diese entstanden sind.
h) Im Falle der Lieferung von Software besteht kein Recht des Kunden auf Neuherstellung. Die mit der Software gelieferte Hardware kann der Kunde nicht allein wegen der Mangelhaftigkeit der Software zurückgeben.
i) Wird der Kunde, der selbst gewerblicher Händler ist, wiederum von seinem Kunden wegen Sachmängeln an von LANOS gelieferter Ware in Anspruch genommen, wird er LANOS davon unverzüglich unterrichten.
7.3. Die in Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte und Leistungen können geringen Abweichungen unterliegen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart oder garantiert sind und die Abweichungen für den Kunden zumutbar sind. Farb-, Form- und technisch bedingte Konstruktionsänderungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
7.4. Eine Haftung durch LANOS für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
  Soweit LANOS danach zum Schadenersatz verpflichtet ist, beschränkt sich der Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können. Bei Datenverlust etwa, haftet LANOS nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
7.5. Die Haftung ist für den einzelnen Schadensfall beschränkt auf den Wert der Lieferung bzw. Leistung, maximal auf einen Betrag in Höhe von 50.000,- €. Der Kunde kann bei Vertragsschluss eine weitergehende Haftungsübernahme gegen gesonderte Vergütung verlangen.
7.6. Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der LANOS zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Programme vor Beginn unserer Dienstleistungen zu sichern.

9. Wartung und Instandhaltung (Service)

LANOS ist bereit, mit dem Kunden einen Service Vertrag abzuschließen. Tritt dieser nicht ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Installationsbeendigung in Kraft, so ist der Abschluss eines Service-Vertrages von einer vorherigen entgeltlichen Generalüberholung bzw. Überprüfung der Hardware durch LANOS abhängig.

10. Software

10.1. Für die Systemsoftware sowie für die Anwendungssoftware wird der Urheberrechtsschutz in Anspruch genommen. Das Eigentum an Software und den diesbezüglichen Unterlagen geht nicht auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt an der Software Veränderungen vorzunehmen, die überlassenen Unterlagen zur Erstellung eigener Software zu verwenden bzw. entsprechende Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder irgendeine Art von Kopien der Software nebst Unterlagen zu erstellen. Veräußert der Kunde seine Hardware mit der zugehörigen System- oder Anwendungssoftware, so muss er sicherstellen, dass Dritte die Einhaltung der vorstehenden Bedingungen gegenüber LANOS schriftlich bestätigen.
10.2. Für mitgelieferte, nicht von LANOS selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. LANOS behält sich das Eigentum an den von LANOS gelieferten Waren bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der Waren vor.
11.2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der Waren nicht gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle sich aus dem Weiterverkauf der Ware ergebenden Ansprüche bis zur Höhe der gegenüber LANOS noch offenen Forderungen im Vorwege an LANOS ab. LANOS nimmt diese Abtretung an. Das Gleiche gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust und Beschädigung der Ware.
  Der Kunde ist im Rahmen eines normalen und ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der an LANOS abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Einzugsberechtigung kann von LANOS widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen LANOS gegenüber nicht nachkommt, in Vermögensverfall gerät oder die LANOS zustehenden Rechte, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger, gefährdet werden. Unabhängig vom Widerruf der Einzugsberechtigung ist der Kunde auf Verlangen jederzeit verpflichtet, vollständige Auskunft über den Verbleib der von LANOS unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die Höhe der daraus erzielten Verkaufserlöse und deren Bezahlung zu erteilen.
11.3. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf das Eigentum der LANOS hinweisen und LANOS unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
11.4. LANOS behält sich das Eigentum an sämtlichen dem Kunden überlassenen Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind LANOS auf Verlangen zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an LANOS erteilt wird.

12. Verschiedenes

12.1. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die zur Auftragsbearbeitung notwendigen
  Daten, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit es für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, verarbeitet und übermittelt
12.2. LANOS ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
12.3. Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden ist sie von den Parteien durch eine zu ersetzen, die das Gewollte in rechtswirksamer Form festlegt. Der Vertrag soll im übrigen rechtswirksam sein.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und LANOS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt das Gericht, für etwaige Streitigkeiten - auch über die Rechtswirksamkeit eines Vertrages – unseres Hauptsitzes Schloß Holte-Stukenbrock als vereinbart. LANOS ist in jedem Fall berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3. Als Erfüllungsort für beide Teile gilt das LANOS Auslieferungslager in Schloß Holte-Stukenbrock.