
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2022)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2022)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer selbstständi-gen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten dabei für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der LANOS Consulting GmbH, Görlitzer Str. 6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock (nachfolgend: „LANOS“), und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) geschlossen werden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von LANOS ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt werden.
2. Besondere Bedingungen
2.1 Soweit für Leistungen auch Besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichungen dem Allgemeinen Teil vor.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Der Leistungs- und Funktionsumfang der Produkte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
4. Leistungsänderungen
4.1 LANOS ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
a) diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte LANOS nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Um-stände zurückzuführen ist, die LANOS zu vertreten hat,
b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
c) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicher-heitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauf-fähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
e) LANOS ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
4.2 Leistungsänderungen nach Ziffer 4.1 werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
5. Leistungserbringung durch Dritte und weitere Auftragsverarbeiter, Gefahrtragung
5.1 LANOS ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
5.2 Soweit der Austausch oder der erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) ist, im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.1 erfolgt, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich LANOS das Recht zur fristlo-sen Kündigung des davon betroffenen Vertrags aus wichtigem Grund vor.
5.3 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur LANOS erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
6. Berechnung von Leistungen
6.1 Preise für Lieferungen und Leistungen richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. LANOS ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Kunden anzu-passen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt.
6.2 LANOS kann eine laufende oder eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen,
6.2.1. wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutsch-land seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöht hat; der Umfang der Er-höhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder
6.2.2. wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorherseh-barer, von LANOS nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. LANOS ist daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn
a) sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
b) neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
c) soweit Leistungen der LANOS Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produk-te LANOS nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, oh-ne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die LANOS zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
6.3 Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch LANOS mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt.
7. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung
7.1 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug (Ziffer 9).
7.2 Erfolgt die Zahlungsabwicklung nicht im Lastschriftverfahren, ist LANOS berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
7.3 Einwände gegen die Rechnungsstellung der LANOS sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung mit Begründung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt; Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB sowie etwaige Mängelan-sprüche (Ziffern 17 und 18) bleiben unberührt. LANOS wird den Kunden in der Rechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.
8. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Zahlungsverzug des Kunden
LANOS kann, nach billigem Ermessen, neben ihren sonstigen Rechten im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden, nach wiederholter Mahnung und Ankündigung ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlichen Zahlungen geltend machen. Darüber hinaus ist LANOS im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, Mahngebühren und gegebenenfalls Aufwendungsersatz in angemessener Höhe zu verlangen.
10. Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen die LANOS an Dritte ist ausgeschlossen und
dieser gegenüber unwirksam.
11. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen im uneingeschränkten Eigentum der LANOS.
Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.
12. Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung
12.1 Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von Leistungen der LANOS, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der Bestimmungen der dafür an-wendbaren „Besonderen Bedingungen“ oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der LANOS zu beeinträch-tigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der LANOS gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.
12.3 Dem Kunden von LANOS überlassene Programme und Datenbanken dürfen ohne vorherige schriftli-che Zustimmung der LANOS weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code umgewan-delt werden. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt, wobei der Kunde LANOS vorab mitteilen wird, welche Teile des ursprünglichen Programms er zu dekompilieren beabsichtigt. Für die Ge-währung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann LANOS eine angemes-sene Gebühr verlangen.
12.4 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffern 12.1 bis 12.3 genannten Regelungen, ist LANOS nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betreffenden Leistungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Recht von LANOS zur Geltendmachung von Scha-densersatz bleibt vorbehalten.
13. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz
13.1 Verarbeitet LANOS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Liegt keine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, ist LANOS berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Die sonstigen Rechte der LANOS in diesem Zusammenhang bleiben unberührt.
13.2 Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 13.1 sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch LANOS als Verantwortliche verarbeitet. Informationen hierzu stellt LANOS auf www.lanos.de/datenschutz-erklaerung bereit. LANOS ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.
14. Verschwiegenheit
14.1 LANOS behandelt die ihr bekanntwerdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
14.2 LANOS wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Ver-schwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. LANOS wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.
14.3 LANOS verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 14.2 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
14.4 Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 5.1 verpflichtet sich LANOS, diese in Textform unter Beleh-rung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 14.2 erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt LANOS die rechtlichen Anforderungen.
14.5 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Ziffern 14.1 bis 14.4 besteht nicht, soweit LANOS auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird LANOS den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
14.6 Der Kunde ist verpflichtet, Kenntnisse, die er gelegentlich einer Auftragsdurchführung durch die LANOS erlangt hat streng vertraulich zu behandeln.
15. Verpflichtung des Kunden zu Sicherheitsmaßnahmen
Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von Produkten der LANOS zu vermeiden. Insbeson-dere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.
16. Verfügbarkeit
Die technische Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Zeiten, in denen die Cloud-Server aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmä-ßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z. B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit.
17. Sachmängel
17.1 Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden
gegen LANOS wegen etwaiger Sachmängel. Für Schadens- und / oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 19 bis 21.
17.2 Soweit ein Sachmangel vorliegt, stehen dem Kunden folgende Sachmängelansprüche zu:
a) Bei Kauf- und Werkverträgen das Recht auf Nacherfüllung. LANOS entscheidet nach ei-genem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulie-ferung bzw. -erstellung erfolgt. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen be-rücksichtigt.
b) Bei Kauf- und Werkverträgen und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt.
c) Bei Mietverträgen (Dauerschuldverhältnisse mit laufender Überlassungsvergütung) und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung einer laufenden Ver-gütung oder auf Kündigung des Vertrags. Für Schadens- und / oder Aufwendungsersatzan-sprüche des Kunden wegen Sachmängeln gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 19 bis 21.
17.3 Der Kunde hat keine Sachmängelansprüche
a) bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsum-fang,
b) soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Nutzung beruht, bei nicht reproduzierbaren und auch anderweitig durch den Kunden nicht nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch eine nachträgliche und nicht von LANOS schriftlich oder in Textform freigegebene Veränderung durch den Kunden oder Dritte entstehen oder
c) wenn der Kunde bei Programmen und Datenbanken nicht die aktuelle Version einsetzt und der Mangel darauf beruht.
17.4 Der Kunde hat LANOS Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels. Bei Kaufverträgen muss die Mitteilung bei offenen Mängeln unverzüglich nach Ablieferung und bei versteckten Mängeln un-verzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform erfolgen.
17.5 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Kaufverträgen innerhalb eines Jahres nach Übergabe, bei Werkverträgen innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 19.1, 19.4 und 19.5.
18. Rechtsmängel
18.1 Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen LANOS wegen etwaiger Rechtsmängel. Für Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 19 bis 21.
18.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der LANOS bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich LANOS schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen von LANOS wird der Kunde LANOS sämtliche Vollmach-ten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend ge-machten Rechte Dritter zu verteidigen.
18.3 Werden durch eine Leistung der LANOS bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag Rechte Dritter verletzt, wird LANOS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.
18.4 Im Übrigen gelten bei Rechtsmängeln die Regelungen der Ziffer 17.2 b) und c) und 17.5 entspre-chend. Für Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 19 bis 21.
19. Haftung
19.1 LANOS haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässig-keit ein.
19.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der LANOS auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfül-lungsgehilfen von LANOS.
19.3 Bei Mietverträgen wird die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
19.4 Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit LANOS eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
19.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.
20. Haftung für mittelbare Schäden
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 19.4) haftet LANOS nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgeblie-bene Einsparungen.
21. Haftung für Datenverlust
21.1 Bei Verlust von Daten haftet LANOS nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahr-lässigkeit der LANOS tritt diese Haftung nur ein, wenn LANOS mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
21.2 Vorstehende Ziffer 21.1 gilt nicht, soweit sich LANOS gegenüber dem Kunden zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.
22. Exportkontrollbestimmungen
22.1 Die Ausfuhr gelieferter Gegenstände und überlassener Softwareprodukte kann nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht genehmigungspflichtig sein. Einfuhr und Verwendung richten sich nach dem Recht des jeweiligen Ziellandes und können ebenfalls einer Genehmigungspflicht unterliegen. Dies gilt auch für die nur vorübergehende Mitnahme, z. B. auf einem Laptop.
22.2 Im Falle einer Ausfuhr ist der Kunde für die Einhaltung der dabei zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
23. Gerichtsstand; anwendbares Recht; salvatorische Klausel
23.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz der LANOS, Schloß Holte-Stukenbrock. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.
23.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Besondere Bedingungen Programme, Datenbanken, Cloud-Anwendungen (Stand: August 2022)
1. Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Programmen und Datenbanken durch LANOS sowie für die Zurverfügungstellung von Cloud-Anwendungen und die Inanspruchnahme von Rechen-zentrumsleistungen der LANOS. Soweit nachfolgende Regelungen in gleicher Weise für Program-me, Datenbanken sowie für Cloud-Anwendungen und Rechenzentrumsleistungen gelten, werden diese gemeinsam als „Produkte“ bezeichnet.
1.2 Rechenzentrumsleistungen können aus Programmen und Cloud-Anwendungen heraus genutzt werden. Maßgeblich für den Leistungsumfang von Rechenzentrumsleistungen sind die Leistungsbe-schreibungen der jeweiligen Programme und Cloud-Anwendungen.
2. Nutzungsrechte, Vergütung
2.1 LANOS räumt dem Kunden an Programmen und Datenbanken Nutzungsrechte in nicht ausschließli-cher Form und (soweit es sich um eine auf die Vertragsdauer beschränkte Überlassung gegen lau-fende Vergütung handelt) in nicht übertragbarer Form ein. Bei Cloud-Anwendungen und der Inan-spruchnahme von Rechenzentrumsleistungen räumt LANOS dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, auf diese im vertraglich vereinbarten Umfang zuzugreifen.
2.2 Ist für die Nutzung eines Produkts eine Höchstzahl zeitgleicher Zugriffe durch Anwender des Kunden vereinbart, beschränkt sich das von LANOS eingeräumte Nutzungsrecht auf die zum jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Höchstzahl zeitgleicher Zugriffe. Ist für ein Produkt die Nutzung nur durch na-mentlich benannte natürliche Personen vereinbart, beschränkt sich das von LANOS eingeräumte Nutzungsrecht auf die zum jeweiligen Zeitpunkt konkret benannten Personen. Der Kunde ist ver-pflichtet, diese Personen über die von LANOS zur Verfügung gestellten Anwendungen selbst zu ver-walten. Eine Weitergabe der Zugangsberechtigungen und / oder Zugangsmedien der vom Kunden benannten Personen an andere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Personen entsprechend verpflichtet werden.
2.3 Die Lizenzierungs- und Preisvarianten, die LANOS für ein bestimmtes Produkt anbietet und die für die Bepreisung relevanten Anknüpfungspunkte, ergeben sich aus den Bestellmedien und der Preislis-te.
2.4 Die Produkte dürfen nur durch natürliche Personen bedient werden. Insbesondere ist ein automati-sierter Zugriff oder eine Anbindung über Schnittstellen zu einem automatisierten Datenaustausch nur nach vorheriger Zustimmung durch LANOS gestattet.
2.5 Die gemeinsame Nutzung eines Produkts mit Dritten ist nur nach vorheriger Zustimmung durch LANOS gestattet.
2.6 Soweit für bestimmte Produkte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten, weist LANOS hierauf gesondert hin. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn von LANOS angebotene Produkte Komponenten oder Leistungen anderer Hersteller enthalten.
2.7 Vor Beginn der Nutzung teilt der Kunde LANOS den gewünschten Umfang der Nutzung (vergleiche Ziffer 2.2) schriftlich oder in Textform oder über die elektronischen Bestellwege mit. Soweit sich Veränderungen bei der Nutzung ergeben, wird der Kunde LANOS hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
2.8 Das Nutzungsrecht an Produkten erlischt durch deren Kündigung. Der Kunde stellt sicher, dass die Produkte nach Erlöschen des Nutzungsrechts nicht mehr genutzt werden können. Lokal installierte Produkte sind zu deinstallieren.
3. Technische Schutzmaßnahmen
LANOS ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemä-ßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der LANOS-Leistungen darf dadurch nicht wesent-lich beeinträchtigt werden.
4. Zusätzliche Regelungen für die Nutzung von Cloud-Anwendungen
4.1 Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Fernzugriff.
4.2 Eine Weitergabe der Zugangsberechtigungen und / oder Zugangsmedien, entsprechenden Benut-zerkennungen oder personalisierter Zugangshardware an Dritte ist nicht gestattet.
4.3 Erlangt LANOS Kenntnis davon, dass Cloud-Anwendungen in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise genutzt werden, ist LANOS berechtigt, die betroffenen Zugänge zu sperren.
5. Kündigung
5.1 Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
5.2 Die Kündigungsfrist beträgt für Kunden drei Monate zum Vertragsjahresende, für LANOS zwölf Monate.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.4 Mit Erreichung des Kündigungszeitpunkts wird der Zugriff auf die betreffenden Produkte gesperrt.
Besondere Bedingungen Beratung, Projekte, Seminare und Dienstleistungen (Stand: August 2022)
1. Leistungen
LANOS bietet dem Kunden nach diesen „Besonderen Bedingungen“ Beratungs- und Projektleistungen, Schulungen und Seminare sowie sonstige Dienstleistungen an.
2. Mitwirkungspflichten, Ansprechpartner, gemeinsames Entscheidungsgremium
2.1 Die zur Erbringung der Leistung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie die für einen reibungslosen Ablauf benötigten Arbeitsmittel sind vom Kunden kostenfrei zur Verfü-gung zu stellen. Notwendige Zutritts- und Zugangsrechte sind zu gewähren.
2.2 Werden Mitwirkungspflichten vom Kunden nicht erfüllt und entstehen dadurch Verzögerungen und Mehraufwand, ist LANOS neben der Anpassung des Zeitplans berechtigt, Ersatz des Verzögerungs-schadens und des entstandenen Mehraufwands zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten hat. Weitergehende Rechte von LANOS blei-ben unberührt.
2.3 Der Kunde nennt LANOS einen Ansprechpartner. Die Auskünfte der jeweils vertraglich benannten Ansprechpartner sind verbindlich.
3. Zusätzliche Regelungen für Programmierleistungen
3.1 LANOS erstellt aufgrund gesonderter Beauftragung für den Kunden nach dessen Anforderungen individuelle Programmierleistungen bzw. Anpassungsleistungen an bestehenden Programmen (Customizing).
3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bezieht sich die Beauftragung nach Ziffer 4.1 auf die zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen von LANOS freigegebene Systemumgebung und den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versionsstand der LANOS-Programme. Die konkreten Versi-onen werden dem Kunden jeweils benannt.
3.3 LANOS räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Leistungen für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck auf Dauer zu nutzen.
3.4 Pflegeleistungen für Programmierleistungen, insbesondere deren Anpassung an neue Versionsstän-de von LANOS-Programmen oder der Systemumgebung, Anpassungen an gesetzliche Vorgaben, telefonische Unterstützung bei Anfragen und die Überlassung neuer Versionen werden von LANOS nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
4. Abnahme werkvertraglicher Leistungen
4.1 Soweit sich LANOS, insbesondere im Rahmen einer Systementwicklung, -einrichtung, -umstellung o. Ä., zu einer Werkleistung verpflichtet, haftet LANOS nur für den Eintritt des jeweiligen Erfolges, soweit der Kunde alle hierzu notwendigen Mitwirkungspflichten (Ziffer 2) ordnungsgemäß erbracht hat.
4.2 Grundlage für die Abnahme ist die von den Vertragspartnern vertraglich vereinbarte Leistungsspezi-fikation. Teilabnahmen können vereinbart werden. LANOS ist in diesem Fall berechtigt, eine entspre-chende Teilvergütung in Rechnung zu stellen. Die Abnahme des Werkes oder der Teilleistung er-folgt unverzüglich nach Fertigstellung entweder durch schriftliche Erklärung des Kunden oder durch ein gemeinsam erstelltes und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll.
4.3 Werkleistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden – insbesondere als abge-nommen,
a) einen Monat nachdem der Kunde die Werkleistungen zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt bzw. in Gebrauch nehmen lässt oder
b) mit Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, es sei denn, der Kunde hat berech-tigterweise einen Vorbehalt im Hinblick auf etwaige Mängel erklärt, oder
c) wenn der Kunde bis zum Ablauf eines Monats ab Empfang nicht mindestens einen Mangel rügt, der die Abnahme hindert, oder
d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm hierfür von der LANOS nach Fertigstellung des Werks gesetzten angemessenen Frist nicht mindestens einen Mangel rügt, der die Abnah-me hindert.
5. Vergütung
5.1 Individuelle Leistungen werden zu den im jeweiligen Angebot genannten Tages-, Halbtages-, Stundensätzen und Arbeitseinheiten abgerechnet. Dies gilt auch, wenn die Leistung oder Teile hier-von nicht am Sitz des Kunden erbracht werden.
5.2 Nebenkosten, Reisekosten und Reisezeiten sind gesondert zu vergüten.
6. Kündigung, Projektabbruch, kurzfristige Absagen von Terminen
6.1 Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.
6.2 Kündigt der Kunde beauftragte Leistungen oder beendet er Projekte oder Beratungsleistungen einseitig, ohne dass LANOS dies zu vertreten hat, ist LANOS berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die Vergütung entfällt jedoch insbesondere insoweit, als LANOS dadurch Aufwendun-gen erspart und / oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte eine Ver-gütung erzielt hat.
6.3 Sagt der Kunde vereinbarte Termine weniger als acht Kalendertage davor ab, ist LANOS berechtigt, hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der für den abgesagten Termin angesetzten Ver-gütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass LANOS gar kein oder ein we-sentlich geringerer Aufwand durch eine Absage entstanden ist.
7. Sonderregelungen für die Durchführung von Seminaren und anderen Veranstaltungen/ vergleichbaren Fortbildungsangeboten
7.1 Abweichend von Ziffer 2 bis 6 gelten nachfolgende Sonderregelungen für Seminare, Workshops, Veranstaltungen (inkl. Veranstaltungsserien und -reihen) und vergleichbare Fortbildungsangebote, die LANOS ihren Kunden anbietet.
7.2 Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn LANOS die Anmeldung bestätigt (Buchungsbestätigung).
7.3 Die für Online-Schulungen erhaltenen Zugangsberechtigungen und Passwörter dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt und nur an teilnahmeberechtigte Personen weitergegeben werden und sind im Übrigen nicht übertragbar.
7.4 LANOS behält sich vor, die Erbringung von Leistungen nach Ziffer 7.1 dieser „Besonderen Bedin-gungen“ aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Dozenten) abzusagen. LANOS verpflichtet sich für diesen Fall, die Teilnehmer unverzüglich über die Absage zu unterrichten. Wurden bereits Teilnahmegebühren entrichtet, werden diese zurückerstattet.
7.5 Bei teilweise erbrachten Leistungen behält LANOS sich eine anteilige Berechnung vor.
7.6 Sagt der Kunde Seminartermine weniger als acht Kalendertage vor dem Seminartermin ab, ist LANOS berechtigt, hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der für den abgesagten Ter-min angesetzten Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass LANOS gar kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand durch eine Absage entstanden ist.
7.7 Dem Kunden bleibt es unbenommen, unter Beachtung der Teilnahmebedingungen einen Ersatzteil-nehmer zu benennen.
7.8 Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Leistungen mit jährlichen oder monatli-chen Vergütungsintervallen können jeweils 3 Monate zum Vertragsjahresende gekündigt werden. Für LANOS beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate. Die Kündigung ist bei Leistungen mit jährli-chen oder monatlichen Vergütungsintervallen erstmals zum Ablauf von zwölf Monaten nach Ver-tragsschluss möglich. Das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.