Die Digitalisierung macht vor keinem Halt - auch nicht vor der Justiz. Dutzende Verhandlungen an deutschen Gerichten fanden in diesem Jahr bereits per Videokonferenz statt. Wie in so vielen Bereichen hat die Corona Pandemie auch in den Gerichtssälen für eine beschleunigte Digitalisierung gesorgt. Auch zukünftig wird weiter massiv in die technische Ausrüstung investiert um die Videokonferenzen unterstützend mit in die Prozesse aufzunehmen.
§ 128a ZPO bietet die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen.
Mit § 128a ZPO ermöglicht es den Parteien, sich während einer mündlichen Verhandlung außerhalb des Gerichtssaals aufzuhalten und von dort aus Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Dabei wird die Verhandlung zeitgleich bei allen Parteien und im Gerichtssaal in Bild und Ton übertragen und stellt so den Öffentlichkeitsgrundsatz sicher. Deutschlandweit gibt es in den Gerichten noch keine einheitlichen Standards, wenn es um Videokonferenzanlagen und die passende Software geht.
Grundsätzlich ist nicht viel nötig, um eine erfolgreiche Videokonferenz durchzuführen: Jeweils eine Webcam mit Mikrophon, ein Bildschirm und eine stabile Internetverbindung reichen schon aus. Die eingesetzte Software unterscheidet sich je nach Bundesland und Gericht, gängig sind aber die bekannten Lösungen von Microsoft Teams, Cisco WebEx, Zoom oder Skype for Business.
Ein beispielhafter Aufbau des Gerichtssaals könnte wie folgt aussehen: Ein großer Bildschirm befindet sich in der Mitte des Gerichtssaals und zeigt die Videokonferenz. Auf diesem ist eine hochauflösende Kamera montiert, die den gesamten Saal zeigt. Ein sensibles Deckenmikrophon z.B. von Sennheiser nimmt alle Gespräche des Raumes auf und ermöglicht eine klare Kommunikation mit allen Gesprächspartnern. Eine weitere kleine Webcam ist auf dem Tisch des Richters befestigt, um das Abfilmen von Dokumenten zu ermöglichen. Diese stehen sofort allen Beteiligten per Bildschirm-Teilung zur Verfügung.
Ein großer Vorteil dieser Videoverhandlungen ist, dass alle Beteiligten auch trotz Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen an der Verhandlung teilnehmen können und das Risiko für alle Beteiligten drastisch gesenkt wird.
Sie benötigen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung einer Videokonferenz-Umgebung für Gerichtsverhandlung?
Lassen Sie uns sprechen.
Folgen Sie LANOS auf...